Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen (I.), Allgemeine Verkaufsbedingungen für Einkäufe im Online-Shop (II.) sowie Hinweise zur Online-Streitbeilegung (III.)

 

I. Nutzungsbedingungen

 

Adressaten dieser Website

Diese Website der Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH richtet sich ausschließlich an Adressaten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

Verwendung von Inhalten

Alle Inhalte dieser Website sind Eigentum der Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und urheberrechtlich geschützt.

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Kennzeichen: Marken, Titel, Logos

Alle auf dieser Website genannten Produktnamen sind Marken der Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH bzw. ihrer Lizenzgeber, gleichgültig ob sie herausgestellt und mit dem Symbol ® gekennzeichnet sind oder nicht. Die Verwendung dieser Kennzeichen, des Firmenschlagworts Boehringer Ingelheim und des Firmenlogos ist Dritten untersagt. Die Produkte, die auf dieser Website für deutsche Adressaten dargestellt werden, können in anderen Ländern unter unterschiedlichen Marken, Bezeichnungen, Ausstattungen und Stärken im Handel sein. Bei diesbezüglichen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf zu der Boehringer Ingelheim Gesellschaft in Ihrem Land.

 

Haftung für Inhalte

Als Dienstanbieter ist Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH ("Boehringer Ingelheim") allenfalls für eigene Inhalte im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für möglicherweise eingerichtete Diskussionsforen und Mailinglisten sind wir nach §§ 8 bis 10 TMG allenfalls verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Hinweisen auf rechtswidrige Tätigkeiten zu forschen.

Dementsprechend übernimmt Boehringer Ingelheim für die Nutzung dieser Website und für deren Inhalte keine vertragliche Haftung. Es wird keine Verantwortung dafür übernommen, dass die enthaltenen Informationen dem von den Nutzern gewünschten Zweck entsprechen. Dokumente und Software werden im Rahmen dieser Website ohne jede Garantie und ohne vertragliche Einräumung einer Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Zugang zur Website und Gebrauch der dort angebotenen Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des Nutzers. Die Dokumente und Grafiken auf dieser Website können technische oder typografische Fehler enthalten. Boehringer Ingelheim behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

Soweit die Website Informationen zu pharmazeutischen Präparaten enthält, wird dadurch keine Alternative zur Beratung durch einen Arzt oder Apotheker angeboten. Sollten Sie Rat zu spezifischen Gesundheitsproblemen suchen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Arzt.

 

Links zu anderen Websites

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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten, die an Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH ("Boehringer Ingelheim") zu dieser Website gerichtet werden, sind jederzeit willkommen. Bitte richten Sie Fragen zu persönlichen Gesundheitsproblemen oder zu speziellen verschreibungspflichtigen Präparaten jedoch ausschließlich an Ihren Arzt.

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Newsletter

Sofern Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, sendet Ihnen Boehringer Ingelheim regelmäßig per E-Mail einen Newsletter, in dem über neue Informationsangebote informiert wird. Falls Sie an diesem Dienst kein Interesse mehr haben, senden Sie bitte eine E-Mail an info@boehringer-ingelheim.de. Ihre E-Mail-Adresse wird dann unverzüglich aus dem Verteiler gelöscht. Widerrufen können Sie auch über den jeweiligen Link am Ende des Newsletters.

 

RSS-Newsfeeds

Für den Gebrauch der Boehringer Ingelheim-RSS-Newsfeeds gelten die hier dargestellten Nutzungsbedingungen. Boehringer Ingelheim behält sich das Recht vor, den Dienst jederzeit einzustellen.

 

 

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB) für den Tierarzt und ergänzende Bedingungen für den Online-Shop

(Stand: Juli 2023)

 

A. Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich

 

(1)  Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle Kaufverträge zwischen der Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH („BIV“) und unseren Kunden, die keine Verbraucher gem. § 13 BGB sind, („Käufer“). Diese AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AVB gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung/Leistung als anerkannt.

 

(2)  Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Kaufverträge mit demselben Käufer (laufende Geschäftsbeziehung), ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

 

2. Angebot

 

(1)  Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist sowie Liefermöglichkeit freibleibend.

 

(2)  Aufträge des Käufers werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Diese kann auch in Form einer Rechnung oder eines Lieferscheins erfolgen.

 

(3)  Angebote für Tierärzte/-innen gelten ausschließlich für den Eigenbedarf der einkaufenden Tierarztpraxis sowie die Abgabe an Tierhalter. Darüber hinaus wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zum tierärztlichen Dispensierrecht hingewiesen, welche Bestandteil dieser AVB sind.

 

3. Preise

 

(1)  Es gelten jeweils unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, welche sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe verstehen.

 

(2)  Die für die Berechnung maßgebende Gewichtsfeststellung erfolgt auf der Versandstelle durch uns. Wird die bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation vereinbart, trägt der Käufer die hierbei anfallenden Kosten.

 

4. Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungsverzug

 

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege und ist kostenfrei (per E-Mail mit pdf-Anhang). Sofern uns keine E-Mail-Adresse des Käufers vorliegt oder dieser dem elektronischen Rechnungsversand widersprochen hat, wird die gewünschte Briefzustellung der Rechnung mit einer Zustellpauschale von 2,50 € pro Auftrag berechnet.

 

(2)  Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Sofern der Käufer uns ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Absatz 4) erteilt hat, gewähren wir beim Einzug des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum den auf der Rechnung ausgewiesenen Skontobetrag. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

(3)  Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.

 

(4)  Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs empfehlen wir, sich dem Abbuchungsverfahren (Lastschrifteinzug) anzuschließen:

 

a) Die Zahlung kann unbar durch Lastschrifteinzug zu unseren Gunsten erfolgen, wenn der Käufer uns zuvor wirksam schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat auf einem von uns zur Verfügung gestellten Formular erteilt hat.

 

b) Wir werden den Lastschrifteinzug unter anderem unter Angabe des einzuziehenden Betrages und des Fälligkeitsdatums gegenüber dem Käufer ankündigen. Die Frist für diese Vorabankündigung des Lastschrifteinzuges wird auf einen Bankarbeitstag verkürzt. Wir sind dadurch nicht gehindert, die Vorabankündigung des Lastschrifteinzuges mit längerer Frist an den Käufer zu übermitteln.

 

c) Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die Vorabankündigung nach unserem freien Ermessen entweder auf der jeweiligen Rechnung, mit einfacher Briefpost, per Telefax oder per E-Mail an den Käufer übersenden.

 

d) Der Käufer sichert zu, zum Zeitpunkt des vorab angekündigten Lastschrifteinzuges für die Deckug seines Kontos zu sorgen. Kosten, die uns durch die Nichteinlösung und/oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, der Käufer hat die Nichteinlösung und/oder Rückbuchung nicht zu vertreten.

 

e) Der Käufer verpflichtet sich, uns jeden Wechsel seiner Bankverbindung, für die ein Lastschriftmandat besteht, unverzüglich mitzuteilen und uns zu informieren, ob für die neue Bankverbindung ein SEPA-Lastschriftmandat gewünscht ist. Wir werden dem Käufer bei Bedarf ein Formular zur Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats zur Verfügung stellen.

 

f) Wir weisen den Käufer darauf hin, dass bei ein- und erstmaligen Lastschrifteinzügen, das SEPA-Lastschriftmandat fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit, bei wiederkehrenden Lastschrifteinzügen mindestens zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Forderung und dem Zeitpunkt des Einzugs vorliegen muss.

 

5. Erfüllung

 

Zahlungen gelten dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem unserer Konten endgültig verfügbar ist. Sämtliche Bankgebühren und Überweisungskosten sind vom Käufer zu tragen.

 

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

 

Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit der Gegenanspruch unmittelbar unsere Hauptleistungspflicht aus demselben Vertrag betrifft. Im Übrigen steht dem Käufer die Einrede des nicht erfüllten Vertrages im gesetzlichen Umfang zu.

 

7. Lieferzeit

 

(1)  Der Liefertermin kann verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden; angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, solange sie nicht durch uns schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin versendet wird.

 

(2) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und unter dem Vorbehalt der folgenden Ziffer 8.

 

8. Höhere Gewalt, Wegfall von Bezugsquellen

 

(1)  Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, eine Pandemie oder Vergleichbares auf lokaler Ebene, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von den beiderseitigen Verpflichtungen, selbst wenn sich eine Vertragspartei in Verzug befinden sollte. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Der andere Vertragspartei ist unverzüglich über die Störung, ihren Umfang und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Werden in Folge der Störung die Lieferfristen um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.

 

(2)  Bei einem von uns nicht schuldhaft zu vertretendem teilweisen oder vollständigen Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs anteilmäßig zu verteilen. Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit den o.g. schwerwiegenden Ereignissen.

 

9. Lieferung, Versand und Verpackung

 

(1)  Sofern nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Distributionszentrum in Bönen. Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung.

 

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behalten wir uns die Wahl des Versandweges sowie der Versandart vor. Für diesen von uns gewählten Versand berechnen wir bei einem Auftragswert bis zu 150,00 € netto nach Abzug etwaiger Preisnachlässe oder Gutschriften eine Versand-, Verpackungs- und Handlingpauschale in Höhe von insgesamt 20,00 €. Ab einem Auftragswert von 150,00 € netto nach Abzug etwaiger Preisnachlässe oder Gutschriften entfallen bei einem von uns gewählten Versand die Versand-, Verpackungs- und Handlingkosten und wir liefern frei Haus, wobei die Regelung zur Gefahrtragung gemäß Ziffer 10. dieser AVB hiervon unberührt bleibt.

 

(3)  Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche des Käufers nach vorheriger Vereinbarung entstehen, insbesondere durch den Einsatz von Eilboten, Expresssendungen oder sonstigen Sonderzustellungen sind immer vom Käufer gesondert zu tragen.

 

10. Gefahrtragung

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des Verlusts der Ware geht mit deren Absendung und Übergabe an das Transportunternehmen oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen über.

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

(1)  Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt hat.

 

(2)  Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, die von uns gelieferten, in unserem Eigentum stehenden Waren („Vorbehaltsware“) zu veräußern. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Es ist ihm untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Zahlung des Kaufpreises tritt der Käufer die daraus erwachsenden Forderungen schon jetzt an uns ab.

 

(3)  Von einer Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware vom Käufer zu verlangen, falls dieser trotz Abmahnung seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Machen wir aufgrund unseres Eigentums von unserem Recht auf Rücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies von uns schriftlich erklärt wird.

 

(4)  Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer für uns tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Unser Vorbehaltseigentum erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, die sich im Eigentum Dritter befinden, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert hilfsweise Verkehrswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Soweit eine Verbindung oder Vermischung mit einer Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert hilfsweise Verkehrswert der im Eigentum des Käufers befindlichen Ware.  

 

(5)  Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit bleibt uns überlassen.

 

12. Haftung

 

(1)  Auf Schadensersatz haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haben wir im Rahmen der Verschuldenshaftung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur:

 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und

 

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(2)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden uns nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.

 

(3)  Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

 

13. Rügeobliegenheit, Untersuchung, Genehmigung

 

(1)  Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) und der folgenden Regelungen unverzüglich nach Wareneingang auf Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) zu untersuchen und auch einem Mangelverdacht mit zumutbarem Aufwand nachzugehen.

 

(2)  Offensichtliche Mängel sowie sonstige Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von drei Werktagen. Transportschäden sind, sofern möglich, darüber hinaus auch unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und im Empfangsbekenntnis zu vermerken.

 

(3)  Zeigt sich später bei der Untersuchung oder auch aufgrund von Rügen seitens eines Abnehmers des Käufers ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens innerhalb einer Frist von drei Werktagen, schriftlich Anzeige zu machen und der Mangel zu rügen.

 

(4)  Auch wenn der Käufer kein Kaufmann (§§ 1,2,3 HGB) aber Unternehmer (§ 14 BGB) ist, hat er die Ware unverzüglich nach Wareneingang auf Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) zu untersuchen und auch einem Mangelverdacht mit zumutbarem Aufwand nachzugehen. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist zwei Wochen nach Wareneingang beträgt.

 

(5)  Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Rüge, gilt die Ware hinsichtlich des nicht angezeigten Mangels als genehmigt und mangelfrei. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.

 

(6)  Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns. 

 

14. Mängelhaftung, Verjährung

 

(1)  Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. Ziffer 13 nachgekommen ist.

Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (insbesondere der Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a BGB); für den Anspruch auf Schadensersatz gelten auch beim Lieferantenregress die Regelungen in Ziffer 12.

 

 

(2)  Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist seinerseits berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises einstweilen zurückzubehalten.

 

(3)  Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln („Gewährleistungsfrist“) 1 (ein) Jahr ab Ablieferung. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 445b, 444 BGB) bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 12 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

15. Weiterverkauf ins Ausland

 

Der Weiterverkauf außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ist nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Einwilligung zulässig.

 

16. Umtauschrecht – Einwilligung

 

Zurücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

Bei unaufgefordert zurückgesandter Ware sind wir nicht verpflichtet, diese aufzubewahren, zurückzusenden oder zu vergüten. Im Interesse der Produktsicherheit behalten wir uns vor, diese Ware unter Ausschluss von Ersatzansprüchen zu vernichten.

 

17. Antikorruption

 

(1)  Der Käufer sichert zu, dass seine Eigentümer, Direktoren und Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Subunternehmer und Agenten vollumfänglich alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einhalten werden, einschließlich des deutschen Strafrechts sowie die diesbezüglichen Industrie- und Berufsstandards, und dass sie weder mittelbar noch unmittelbar einem Amtsträger, einer natürlichen oder juristischen Person oder einem Dritten als Gegenleistung für einen unzulässigen Vorteil Bestechungsgelder, einen Nutzen, Zuwendungen oder einen geldwerten Vorteil anbieten, versprechen, leisten oder veranlassen werden.

 

(2)  Ein Verstoß gegen diese Ziffer stellt eine schwerwiegende Verletzung des Kaufvertrages dar. Zusätzlich zu jeglichen gesetzlichen und/oder in dem Kaufvertrag vorgesehenen Konsequenzen sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls der Käufer seine in dieser Ziffer aufgeführten Pflichten verletzt.

 

(3)  Der Käufer wird uns von jeglichen Verlusten und Schäden freistellen, die uns durch die Verletzung der einschlägigen Antikorruptionsgesetze und Vorschriften oder dieser Ziffer durch den Käufer, seine Direktoren/Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Subunternehmer oder Agenten entstehen.

 

18. Rechtswahl

 

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

19. Gerichtsstand

 

Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ingelheim, Deutschland (Amts- bzw. Landgericht). Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Dies gilt jeweils, sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

 

20. Pharmakovigilanz

 

(1) BIV ist Teil der Boehringer Ingelheim Unternehmensgruppe und ist als pharmazeutischer Unternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, jedes unerwünschte Ereignis, das im Zusammenhang mit der Anwendung eines Boehringer Ingelheim Produktes auftritt zu dokumentieren, zu bearbeiten und fristgerecht an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Damit wir dieser Verpflichtung nachgehen können, sind wir auf die Unterstützung des Vertragspartners angewiesen.

 

(2) Im Falle eines unerwünschten Ereignisses bei Tieren und/oder Menschen, das während oder nach der Verabreichung oder versehentlichen Aufnahme von einem

veterinärmedizinischen und/oder humanmedizinischen Boehringer Ingelheim Produkt aufgetreten ist, ist die BIV unverzüglich vom Käufer telefonisch oder per E-Mail zu

informieren (Details siehe Kontaktdaten unter „Veterinärmedizinische

Fachberatung/Pharmakovigilanz“).

 

(3) Standesrechtliche, gesetzliche oder sonstige Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Meldung eines unerwünschten Ereignisses bleiben hiervon unberührt.

 

21. Datenschutzhinweis

 

Die Daten des Käufers werden von uns gespeichert, verarbeitet und übermittelt, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO).

 

22. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Regelungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Dies gilt nicht, soweit die Unwirksamkeit auf einem Verstoß gegen den Abschnitt 2 des Buches 2 des BGB mit der Überschrift „Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen“ beruht. In diesem Falle gilt die gesetzliche Regelung.

 

23. Keine Geltung früherer Bedingungen

 

Diese AVB ersetzen alle früheren Versionen für die künftigen Vertragsabschlüsse.

 

 

B. Ergänzende Bedingungen für Bestellungen über den Online-Shop

 

Abweichend von Ziffer 2 (Angebot) der der unten stehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellungen aus dem Online Shop unter www.vetmedica-shop.de wie folgt:

 

(1) Aus dem Produktkatalog des Online-Shops werden Produkte ausgewählt und in der gewünschten Menge im Warenkorb platziert. Sämtliche Angaben können anschließen überprüft und bei Bedarf korrigiert werden. Über den Button „Jetzt kaufen“ wird durch den Käufer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über den Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte und Mengen zu den dort angezeigten Preisen abgegeben.

 

(2) Nach der Bestellung erhält der Käufer eine Auftragsnummer sowie eine E-Mail als Bestätigung. Darüber hinaus kann der Käufer die in der Bestellung enthaltenen Positionen im Log-In Bereich des Onlineshops unter dem Menüpunkt „Bestellstatus“ einsehen.

 

(3) Die Auftragsnummer sowie die Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags) des Käufers bei BIV eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Erst nach Prüfung der Bestellung des Käufers durch unsere Auftragssachbearbeitung kommt entweder durch explizite Annahme Ihres Angebots (verbindliche Auftragsbestätigung) ein Kaufvertrag zustande oder alternativ durch Lieferung der Bestellung.

 

 

III. Informationen zur Online-Streitbeilegung

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Die Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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